Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahr 2012 erhalten Partizipation und die Vermittlung der Rechte von Kindern und Jugendlichen einen zentralen Stellenwert in den Hilfen zur Erziehung. Partizipation und Beschwerde sind in aller Munde.
Doch was verbirgt sich eigentlich hinter dem großen Schlagwort Partizipation, das seinen Ursprung im Lateinischen hat?
Partizipation leitet sich von dem lateinischen pars (Teil) und capere (erfassen, ergreifen, nehmen) ab und kann als Teilnahme, Teilhabe oder etwas freier als Beteiligung übersetzt werden. Daher verwenden wir die Begriffe Partizipation und Beteiligung im Bereich der Hilfen zur Erziehung oftmals synonym. Das machen auch wir von Be-teil.de!
Wie, zu welchem Zweck und mit welcher Bedeutung Partizipation in den Hilfen zur Erziehung eingesetzt und nutzbar gemacht werden sollte, erfahren Sie hier auf unserer Homepage.
Be-teil ist eine Initiative der GSP – Gesellschaft für Sinnesspezifische Pädagogik mbH. Be-teil klärt über Partizipation in den Hilfen zur Erziehung auf und hilft bei der fachkundigen Entwicklung und Umsetzung informeller wie formeller Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren. Diese sind nicht zuletzt notwendig, weil der Gesetzgeber die Betriebserlaubnis stationärer Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach § 45 SGB VIII an eben solche knüpft.
Dennoch verstehen wir von Be-teil.de Partizipation nicht als Pflicht, sondern vielmehr als Chance in den Hilfen zur Erziehung! Die Chance können Sie als Träger ebenso nutzen wie die Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen.
Kinder, seid ein part, be a teil! Be-teil! Für Persönlichkeitsentwicklung, für ein gutes Einrichtungsklima, zu eurem Schutz: ein Mehr an Verbindlichkeiten, Transparenz und Handlungssicherheit!